Betreuungsweisungen

Jugendliche und Heranwachsende mit einer jugendrichterlichen Weisung werden in der Einrichtung Soziales Training bis zu einem Jahr von einem*einer Betreuungshelfer*in beraten und bei Bedarf begleitet. Die Festlegung des Trägers der erfolgt ausschließlich über eine Weisung vom Jugendgericht und Vermittlung der zuständigen Jugendgerichtshilfe.