Betreutes Einzelwohnen

Die individuelle Betreuung in einer Trägerwohnung mit einem bedarfsorientierten Stundenanteil von mindestens sechs bis maximal 21 Stunden sozialpädagogischer Unterstützung können junge Menschen ab 15 Jahren in unserer Einrichtung Flexible Jugendhilfe erhalten. Grundlage ist eine Antragstellung der Eltern auf Hilfe zur Erziehung im zuständigen Jugendamt. Junge Volljährige können einen eigenständigen Hilfeantrag stellen.

Auch ist es möglich und vorgesehen, dass die Bewohner/innen unserer Wohngemeinschaften im TrainingsWohnen, im MädchenWohnen, in der Therepautischen Wohngemeinschaft »Cayenne 1055« als nächsten Entwicklungsschritt in die Verselbstständigung in eine eigene Trägerwohnung umziehen können.