Einzeltraining

Junge Menschen im Alter von zwölf bis 21 Jahren können in der Einrichtung Soziales Training Einzeltrainings zur Entwicklung der Selbstwahrnehmung und der Förderung eines gewaltfreien Handelns absolvieren. Der Zugang erfolgt weitestgehend über eine Vermittlung der Jugendgerichtshilfe zur Erfüllung einer jugendrichterlichen Weisung für ein Kompetenztraining oder sozialkognitiven Einzeltraining, ist aber auch über die Beantragung einer ambulanten Jugendhilfe beim zuständigen Jugendamt in Form eines emotionalen und kognitiven Kompetenztraining möglich.