Soziales Training
Die Einrichtung Soziales Training arbeitet bezirksübergreifend mit straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden auf der Grundlage von Aufträgen durch die jeweils zuständigen Jugendgerichtshilfen. Vorwiegend werden sozialpädagogische ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz angeboten.
Ziel der Arbeit ist die Erhöhung der sozialen Handlungskompetenz und das Erreichen bzw. die Stabilisierung sozialer Integration durch das Erlernen von Verhaltens- und Problemlösungsstrategien sowie das Entwickeln einer Lebensperspektive ohne Straffälligkeit.
Ziele
Entwicklung sozial adäquater Handlungskompetenz
zum Beispiel durch:
- Kennenlernen und Üben gewaltfreier Verhaltens und Problemlösungsstrategien
- Entwickeln von Lebensperspektiven ohne Straffälligkeit
- Förderung von Ressourcen zur Stärkung altersgerechter Autonomie und authentischer Selbstbildwahrnehmung
Zielgruppe
sind Jugendliche und Heranwachsende, die im Alter von 14 bis 21 Jahren straffällig geworden sind und/oder der Hilfestellung zur Erreichung sozialer Integration und bei der Bewältigung von Schwierigkeiten bedürfen.



Angebote: Ambulante Maßnahmen nach dem JGG
1. Sozialer Trainingskurs (STK)
Der soziale Trainingskurs ist eine Form der sozialen Gruppenarbeit mit fünf bis neun Jugendlichen bzw. Heranwachsenden, die eine jugendrichterliche Weisung nach §10 JGG erhalten haben oder im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung stehen (§ 29 SGB VIII). Die Gruppenarbeit findet in geschlossenen, möglichst heterogenen Gruppen (bzgl. ethnischer Herkunft, Wohnbezirk, Geschlecht, Jugendkultur) statt. Der Umfang beträgt 19 Einheiten, davon 16 Gruppensitzungen sowie Eingangs-, Zwischen- und Abschlussgespräche. Die Dauer eines Kurses beträgt etwa vier Monate. Die Leitung der Kurse erfolgt durch zwei Fachkräfte, i. d. R. unterschiedlichen Geschlechts.
Entsprechend der Gruppenkonstellation und des pädagogischen Bedarfs der Gruppenmitglieder wird gesprächs-, handlungs- und erlebnisorientiert gearbeitet:
- Gesprächsorientiert: problemorientierte Diskussionen zu Themen Opferperspektive, Gewalt, Sucht, Partnerschaft, Werte und Zukunftspläne, etc.
- Handlungsorientiert: Erstellen von themenbezogenen Collagen, Fotografien, Videoclips, Sportaktivitäten, Rollenspiele, gemeinsames Kochen
- Erlebnisorientiert: physische und psychische Belastungen (Klettern, Fahrrad-, Kanutour)
2. Sozialkognitives Einzeltraining
Das Sozialkognitive Einzeltraining ist ein Einzeltraining, das auf der Grundlage eines Manuals durchgeführt wird. Es wurde von der Denkzeitgesellschaft an der FU Berlin herausgegeben. Ziel ist die Förderung sozialkognitiver und mentalkognitiver Kompetenzen. Inhalt ist z. B. die Antizipation der Folgen eigenen Handelns, Entwickeln der Entscheidungsfähigkeit, des Affektmanagements, sowie das Entwickeln von Empathie und moralischem Urteilsvermögen. Dauer: etwa neun Monate; Umfang: 40 Sitzungen.
3. Betreuungshilfe (BHi)
Die BHi ist eine sozialpädagogische Einzelfallhilfe nach richterlicher Weisung (§10 JGG). Betreuungsinhalte sind Beratung bei der Bewältigung von Krisen und Alltagsproblemen, pädagogische Aufarbeitung der Straftat und Entwickeln von Strategien zur Vermeidung weiterer Straftaten. Dauer: etwa neun Monate, im Regelfall mit einem Gesamtumfang von 21 bzw. 42 Stunden.
4. Kurzzeitige Betreuungshilfe/ Beratung (KB)
Die KB ist eine kurzzeitige, sozialpädagogische Intervention zur Förderung der emotionalen und sozialen Fähigkeiten zur Überwindung einer aktuellen Problemsituation. Dabei sollen Ressourcen und Bezugssysteme eingebunden werden. Gesamtumfang vier Stunden
5. Anti-Gewalt-Seminar (AGS)
Das AGS ist eine kurzzeitige, sozialpädagogische Hilfe, insbesondere für Ersttäter. Das AGS beinhaltet Themen, wie z. B. Stress- und Wutmanagement, Gewaltvermeidungsstrategien, Opferperspektive, Werte und Normen. Es wird gesprächs- und handlungsorientiert gearbeitet. Rahmen und Umfang: geschlossene Gruppen mit sechs bis neun Teilnehmern; Wochenendsemiar (Freitag bis Sonntag) und ein Vorbereitungstreffen.
Angebot: Ambulante Hilfen nach dem SGB VIII
6. Kognitives und emotionales Kompetenztraining ("KoKo")
Das KoKo ist ein Einzeltraining, das eine Jugendhilfemaßnahme im Rahmen der ambulanten Hilfen entsprechend § 27 i.V.m. §§30 und 35 SGB VIII, darstellt. Es ist für junge Menschen im Alter von 12 bis 21 Jahren, die durch soziales Fehlverhalten auf sich aufmerksam machen, konzipiert. Das Trainingsprogramm richtet sich auch an Kinder, welche bereits durch Straftaten aufgefallen sind. Ziele des Trainings sind die Entwicklung der sozialen Handlungskompetenz des jungen Menschen durch das Entwickeln von kognitiven und emotionalen Fähigkeiten sowie die Stärkung elterlicher Erziehungskompetenz. Das KoKo beinhaltet vier Module. Das Basismodul ist das Ich-Modul und beinhaltet 18 Einheiten. Zusätzlich sind bis zu drei weitere Module zu je 14 Einheiten kombinierbar: Das Coolness-Modul (Stress- und Wutmanagement); das Weg-Ziel-Modul (eigenes Handeln zielorientiert gestalten; Zukunft) und das Ethik-Modul (Werte, Normen, moralisches Handeln). Aus einem umfangreichen Methodenkatalog werden einzelne Arbeitsschritte und Methoden ausgewählt, die individuell am Bedarf des Kindes bzw. Jugendlichen ausgerichtet werden. Die Methoden können gesprächs- bzw. handlungsorientiert sein.


