2. Chance

Das Projekt „Schulverweigerung – Die 2. Chance" ist für Schüler/innen der 7. und 8. Klasse, die schuldistanziertes Verhalten zeigen und die durch wiederholtes Fehlen im Unterricht auffallen. Hierdurch verpassen sie nicht nur den Anschluss an den Unterricht, sondern schließen sich selbst Schritt für Schritt auch aus der Klassengemeinschaft aus. Mit jedem versäumten Tag fällt es schwerer wieder in die Schule zu gehen. Ein Teufelskreis beginnt.

Teilnehmer/innen sind Schüler/innen, die

  • bereits in der 6. Klasse der Grundschule durch Schulunlust, mangelnde Lernmotivation oder häufige Fehlzeiten aufgefallen sind
  • die Schule nicht regelmäßig besuchen
  • Probleme mit Lehrern und/oder Mitschülern haben
  • vermehrt über Bauch- oder Kopfschmerzen klagen
  • schlechter in der Schule geworden sind
  • von (zeitweiligem) Schulausschluss bedroht sind
  • bereits durch Bußgeldbescheide „ermahnt" worden sind ab 12 Jahren und bis maximal zum Beginn der letzten Klassenstufe
  • eine Hauptschule, eine Förderschule oder eine andere Schulform besuchen, auf der der Erwerb eines Hauptschulabschlusses möglich ist
  • ihren Schulabschluss belegbar durch aktive oder passive Schulverweigerung gefährden.

Zielsetzung

Der Weg zurück in die Schule soll gemeinsam mit den Schüler/innen, den Lehrer/innen, den Eltern und pädagogischen Fachleuten geebnet werden. Indem alle Beteiligten „an einem Strang ziehen", sollen die Projektteilnehmer eine 2. Chance erhalten, sich mit dem erfolgreichen Schulabschluss die Basis für eine berufliche Zukunft und für gesellschaftliche Teilhabe zu schaffen.

Die Mitarbeiter/innen der Koordinierungsstellen erarbeiten einen individuellen Förderplan auf der Grundlage vorhandener Ressourcen. Im Rahmen des „Case-Managements" halten sie engen Kontakt zu allen am Prozess Beteiligten und organisieren verschiedene Angebote und Unterstützungsmaßnahmen für den Jugendlichen und die Familien.

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Die Leistungen der Koordinierungsstelle umfassen

  • Beratung und Unterstützung von Schülerinnen, Schülern und Eltern
  • fallbezogene Zusammenarbeit mit den Lehrern
  • Koordinierung der Elternarbeit
  • Kontaktaufnahme zu den Kindern und Jugendlichen und deren Eltern, um gemeinsam mit ihnen Ziele zu entwickeln und umzusetzen
  • Organisation der Tagesstruktur für den Jugendlichen in Kooperation von Jugendhilfe und Schule
  • Sicherstellung der Umsetzung des Reintegrationskonzeptes
  • Koordination des Netzwerkes für die Schüler/innen
  • Informationsgespräche an der Schule (z.B. Sprechstunde)und sozialraumorientierte Arbeit.

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